Gemeinderat will Wartefristen für Zuschüsse und Stipendien abschaffen
Wer neu in Zürich wohnt, soll städtische Zuschüsse zur AHV/IV und Ausbildungsbeiträge nicht erst nach einer Wartefrist erhalten. Der Gemeinderat überwies zwei Motionen gegen den Willen des Stadtrats.
Eine Karenzfrist ist eine Wartezeit: Manche städtischen Leistungen bekommt man erst, wenn man schon eine bestimmte Zeit in der Stadt wohnt. Bei den kommunalen Ausbildungsbeiträgen (Stipendien) sind es heute laut Motion zwei Jahre zivilrechtlicher Wohnsitz in Zürich. Auch für die Gemeindezuschüsse, mit denen die Stadt die Ergänzungsleistungen für ärmere Menschen im AHV- oder IV-Alter aufstockt, gelten Karenzfristen.
Was der Gemeinderat beschlossen hat
| Geschäft | Inhalt | Resultat |
|---|---|---|
| Motion 2025/555 | Keine Karenzfristen mehr für Gemeindezuschüsse | überwiesen, 73 zu 44 |
| Motion 2025/556 | Keine Karenzfristen mehr für kommunale Ausbildungsbeiträge | überwiesen, 74 zu 44 |
| Postulat 2025/559 | Bericht über alle Karenzfristen bei städtischen Leistungen | überwiesen, 102 zu 15 |
Der Stadtrat wollte die beiden Motionen nur als Postulat entgegennehmen, also als Prüfauftrag. Die Motionärinnen und Motionäre lehnten das ab; eine Motion verpflichtet den Stadtrat, eine Vorlage auszuarbeiten.
Die Begründung der Motionen: Karenzfristen verhinderten keine ungerechtfertigten Bezüge, sondern schafften „unnötige Härten“. Bei den Stipendien sollen zugleich Mechanismen verhindern, dass andere Kantone und Gemeinden die Abschaffung ausnutzen, ohne dass Betroffene darunter leiden.
Weitere Beschlüsse derselben Sitzung
- Der Verein Jugendwohnnetz (Juwo) erhält für seine Sozialberatung 2027–2030 jährlich 309 500 Franken statt der vom Stadtrat beantragten 225 900 Franken (73 zu 44).
- Ein Postulat der SVP, Zivilschutzanlagen auf Schularealen nicht für Geflüchtete zu nutzen, wurde mit 15 zu 102 Stimmen abgelehnt.
- Der Stadtrat soll prüfen, wie die Schulsozialarbeit in Schulhäusern mit vielen Kindern mit hohem Sozialindex verstärkt werden kann (74 zu 29).
- Für 9 elektrische Rettungswagen von Schutz & Rettung wurde ein Zusatzkredit von 3,363 Millionen Franken bewilligt (102 zu 15).
Primärquellen
- Gemeinderat: Beschlussprotokoll der 15. Sitzung vom 16. September 2026 (PDF)
- GR Nr. 2025/555: Motion – Verzicht auf Karenzfristen bei den Gemeindezuschüssen
- GR Nr. 2025/556: Motion – Verzicht auf Karenzfristen bei kommunalen Ausbildungsbeiträgen
- GR Nr. 2025/559: Postulat – Bericht über Karenzfristen bei städtischen Leistungen