Neue Anwohnenden-Parkkarte gilt ab 1. Januar 2027
Der Stadtrat setzt die neue Parkkartenverordnung per 1. Januar 2027 in Kraft. Eine Parkkarte gibt es nur noch für Anwohnende ohne privaten Parkplatz, und der Preis hängt vom Gewicht und Antrieb des Autos ab.
Der Stadtrat hat entschieden: Die neue Parkkartenverordnung (PKV) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stimmberechtigten hatten ihr am 28. September 2025 zugestimmt. Ausgenommen sind die erweiterten Gewerbebewilligungen, die durch Rechtsmittel blockiert sind.
Was sich für Anwohnende ändert
Die Anwohnenden-Parkkarte folgt neu dem sogenannten «Bieler Modell»:
- Anrecht auf eine Parkkarte haben nur Anwohnende, die keinen privaten Parkraum nutzen können, etwa einen Garagen- oder Aussenabstellplatz. Das wird per Selbstdeklaration angegeben; die Stadt prüft mit Stichproben, Falschangaben führen zum Entzug der Karte.
- Wer in einer autoarmen oder autofreien Siedlung wohnt, erhält keine Parkkarte.
- Pro Person gibt es nur noch eine Parkkarte, und der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
- Der Preis hängt vom Leergewicht und der Antriebsart ab:
| Antrieb | Preis pro Kilogramm Leergewicht |
|---|---|
| Elektroauto | 35 Rappen |
| Verbrenner (inkl. Hybrid) | 40 Rappen |
Fristen
| Datum | Was |
|---|---|
| 1. Januar 2027 | neue PKV in Kraft |
| 15. Januar 2027 | Antrag für die Bewilligung 2027 (alle Jahresbewilligungen, auch Zufahrtsbewilligungen) |
| 30. April 2027 | Jahresbewilligungen 2026 laufen ab |
Gewerbe
Eine Parkbewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe mit bis zu 6 Kontrollschildern kostet neu 360 statt 480 Franken pro Jahr. Blockiert ist dagegen die Regel, dass mit Gewerbebewilligung in Ausnahmefällen auf dem Trottoir parkiert werden darf, wenn ein Durchgang von mindestens 1,50 Metern frei bleibt, sowie das Parkieren im Parkverbot.